Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Naturwissenschaftliche Fakultät I Biowissenschaften
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Promotionen

Aktuelles

In Absprache mit dem Leiter/der Leiterin der Prüfungskommission kann die Verteidigung für ein interessiertes Publikum per Videokonferenz (via WebEx, MLUconf etc.) übertragen werden.

Verantwortlich für die Durchführung der Promotionsverteidigung ist die Leiterin/der Leiter der Prüfungskommission.


Promotionsordnung

Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand

Formblatt

Die Registrierung als Doktorandin/Doktorand ist Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion und muss mindestens ein Jahr vor Eröffnung eines Promotionsverfahrens abgeschlossen sein. Die Anmeldung ist nur elektronisch möglich, bitte benutzen Sie folgenden Link:

Erforderliche Unterlagen

Bitte geben Sie im Dekanat/Bereich Verfahren folgende Unterlagen ab:

  • das ausgedruckte und ausgefüllte Formblatt "Antrag auf Aufnahme als Doktorandin/Doktorand"
  • Lebenslauf
  • Kopien aller Zeugnisse über die erreichten Studienabschlüsse (beglaubigte Kopien oder einfache Kopien und Vorlage der Originale)

Zusätzlich für ausländische Doktorandinnen/Doktoranden:

  • Gleichwertigkeitsbescheid von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (Dokument zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise für Masterabschlüsse)

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Formblatt

Die Anmeldung zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist nur online möglich. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben, welche bereits beim Antrag auf Aufnahme als Doktorandin/Doktorand im System hinterlegt wurde. Anschließend erhalten Sie eine Mail mit den Informationen zum Antrag auf Zulassung.

Hierfür benutzen Sie nachfolgenden Link:

Erforderliche Unterlagen

Bitte geben Sie im Dekanat/Bereich Verfahren folgende Unterlagen ab:

  • das ausgedruckte und ausgefüllte  Formblatt "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren"
  • formloses Anschreiben (an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses der Fakultät gerichtet), über die Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Angabe des Themas der Dissertation und des anzustrebenden Doktorgrades. Im Antrag sollten die Art der Entstehung der Dissertation und der Gang der wissenschaftlichen Bildung der Doktorandin/des Doktoranden während der Zeit der Arbeit an der Dissertation erläutert werden
  • vier (4) gebundene Exemplare der Dissertation (in der Regel maximal 100 DIN-A4-Seiten) mit Titelblatt sowie mit eingebundenen Angaben zur Person und zum Bildungsgang (mit Unterschrift) und einer eidesstattlichen Erklärung darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die von ihr/ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat
  • eine CD oder einen USB-Stick (PDF-Format) der Dissertation gemäß § 5 der Promotionsordnung
  • ein aktueller Lebenslauf (mit Unterschrift) mit Angaben zur Person und zum Bildungsgang sowie eine vollständige Übersicht der bisherigen Ausbildung und Tätigkeiten, gemäß § 5 der Promotionsordnung für die Promotionsakte
  • eine Publikationsliste gemäß § 5 der Promotionsordnung für die Promotionsakte
  • drei (3) Gutachtervorschläge, bitte mit vollständiger Adresse, Mail-Adresse und Telefonnummer
  • bei einer kumulativen Dissertation sind die anteil der Autoren durch die Vorlage-Deklaration_Anteile_Promotion.docx zu erklären. Die Erklärung ist durch den Antragstellenden und den Betreuer zu unterzeichnen.
  • bei Förderung gemäß Graduiertenförderungsgesetz vom 27.05.1992 in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Nachweise gemäß § 5 der Promotionsordnung
  • nach der Verteidigung (als Voraussetzung zur Aushändigung der Promotionsurkunde) Abgabe eines Pflichtexemplars und einer elektronischen Version an die Universitätsbibliothek (siehe Hinweise zur Veröffentlichung unten)

Wichtige Informationen

Zur Abwicklung von Promotionsverfahren nach der im Senat am 13.6.2012 verabschiedeten Promotionsordnung (aktualisierte Fassung vom 13.07.2016) wurden in den Fakultätsratssitzungen der Naturwissenschaftlichen Fakultät 1 – Biowissenschaften vom 18.7.2012, 14.2.2013, 19.11.2014, 06.02.2019, 21.10.2020 und 29.11.2023 folgende Durchführungsmodalitäten beschlossen:

Kriterien zur Abfassung von Dissertationen

1. Eine Eigenleistung nach §7 (3) der Promotionsordnung liegt vor, wenn die Dissertation in Form einer Monographie abgefasst wurde. Eine Monographie besteht i. d. R. mindestens aus den Teilen: (i) Einleitung, (ii) Material und Methoden, (iii) Ergebnisse, (iv) Diskussion, (v) Zusammenfassung und (vi) ein Literaturverzeichnis.

Ausnahmen genehmigt der Promotionsausschuss, wenn

a) der Betreuer der Arbeit schriftlich bestätigt, dass eine gemeinsame Arbeit durch den Forschungsgegenstand gerechtfertigt ist

und

b) in der Monographie an jeder Stelle, an der eine Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern erfolgte (unter Benennung des Namens sowie der Details zur Beteiligung) auf diese Tatsache hingewiesen wird.

(Anmerkung: Eine Eigenleistung/Monographie besteht also nicht aus einer Kumulation von Publikationen oder Publikationsentwürfen)

2. Der Fakultätsratsbeschluss vom 21.10.2020 betr. der Kriterien zur Abfassung kumulativer Dissertationen wird wie folgt geändert:

Kumulative Dissertationen entsprechend §7 (5) der Promotionsordnung müssen in der Regel auf drei oder mehr Veröffentlichungen aufbauen, von denen

  • zwei der Originalpublikationen die Doktorandin/den Doktoranden als Erstautorin/Erstautor ausweisen

und

  • mindestens eine weitere Publikation mit einem eigenen Anteil größer gleich 30% einreichungsfähig ist.

Für die Deklaration der Anteile der Autoren ist die folgende Vorlage zu verwenden. Die Erklärung ist durch den Antragstellenden und den Betreuer zu unterzeichnen.

Diese Beschlüsse werden ab dem 01.01.2024 in Kraft gesetzt.

Vorlage für Autoren von Promotionen zur Deklaration der Anteile
Vorlage-Deklaration_Anteile_Promotion.docx (16,5 KB)  vom 01.12.2023

Anzahl der einzuholenden Gutachten im Promotionsverfahren

Die Zahl der Gutachten nach §9 der Promotionsordnung der Naturwissenschaftlichen Fakultät I der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde vom Fakultätsrat auf drei (3) festgesetzt.

Prädikatsvergabe

Der Fakultätsrat empfiehlt dem Promotionsausschuss und dem/der Vorsitzenden der Promotionskommission das Prädikat summa cum laude nur bei der Note 1,0 zu vergeben.

summa cum laude: Bei herausragenden wissenschaftlichen Leistungen (wenn in der Regel alle Gutachten, der Vortrag und die Diskussion mit 1,0 bewertet werden) wird die Dissertation mit dem Prädikat „summa cum laude" bewertet.

Veröffentlichung von Dissertationen - Persönliche Angaben

Auf Antrag durch die Doktorandin/den Doktoranden an den Promotionsausschuss kann auf die Veröffentlichung des Geburtsdatums, des Geburtsortes, Angaben zur Person und des wissenschaftlichen Werdegangs in der Dissertation verzichtet werden.

Veröffentlichung von Dissertationen unter Auflagen

Die Promotionskommission stellt fest, ob die Gutachterinnen und Gutachter Auflagen für die Veröffentlichung der Dissertation vorschlagen. Ist dies der Fall, macht die Promotionskommission dem Promotionsausschuss einen Vorschlag, ob und in welchem Umfang diese Auflagen beschlossen werden sollen. Der entsprechende Vorschlag wird in der Promotionsakte festgehalten.

Werden die Auflagen von einer internen Gutachterin/einem internen Gutachter vorgeschlagen, beauftragt der Promotionsausschuss diese Person damit, die Erfüllung der Auflagen zu überprüfen. Werden die Auflagen von einer externen Gutachterin/einem externen Gutachter vorgeschlagen, beauftragt der Promotionsausschuss die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Promotionskommission, die Erfüllung der Auflagen zu überprüfen.

Der Fakultätsrat empfiehlt die Form eines Korrigendums zu wählen.

Hinweise zur Veröffentlichung

Als Abschluss des Promotionsverfahrens hat die Bewerberin/der Bewerber gemäß § 14 der Promotionsordnung die Dissertation zu veröffentlichen. Für die elektronische Publikation eines Werkes im Internet wird zwischen dem Autor bzw. der Autorin und der ULB ein Vertrag über die Veröffentlichung eines Werkes im Internet geschlossen.

Alle Informationen zur elektronischen Publikation bei der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) finden Sie unter:

http://bibliothek.uni-halle.de/dbib/digital/hs/

Einzureichende Unterlagen bei der Dissertationsstelle:

  • den ausgedruckten und ausgefüllten "Vertrag über die Veröffentlichung einer Hochschulschrift (Dissertation, Habilitation) als Netzpublikation"
  • ein gebundenes Druckexemplar der Dissertation (keine Ringbindung)
  • eine elektronische Version der Hochschulschrift im Format PDF, die mit der Druckversion übereinstimmt mit Angabe eines Lebenslaufes (auf Antrag beim Promotionsausschuss kann darauf verzichtet werden), eidesstattlicher Erklärung, Namen der Gutachterinnen und Gutachter und Verteidigungsdatum
  • ein Abstract in Deutsch und Englisch im Format Word oder PDF (max. je 1000 Zeichen)
  • max. 10 Keywords zum Inhalt der Arbeit in Deutsch und Englisch im Format Word oder PDF
  • Hinweis: PDF-Dateien dürfen keinen Kennwort- und/oder Kopierschutz besitzen, um eine Langzeitarchivierung gewährleisten zu können

Die persönliche Abgabe erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Dissertationsstelle. Sie können die Dateien auf einem USB-Stick mitbringen oder als E-Mail-Anhang schicken.

Alternativ kann die Abgabe postalisch erfolgen (Dateien als E-Mail-Anhang, Druckversion und Original-Vertrag per Post).

Kontakt

Dissertationsstelle (Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Günther-Kunert)

Raum Ortsleihe
August-Bebel-Str. 50
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345-55-22172

Postanschrift:
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
Dissertationsstelle
August-Bebel-Str. 50
06108 Halle (Saale)

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt in der Dissertationsstelle eingegangen sind, erhält das Dekanat eine Bescheinigung und erst dann kann die Promotionsurkunde ausgegeben werden.

Kontakt Dekanat/Bereich Verfahren

Kontakt

Büro: Martina Müller (Dekanat/Verfahren)

Raum 320.2
Kurt-Mothes-Str. 3
06120 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55 26337
Telefax: +49 345 55 27325

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät I – Biowissenschaften
06099 Halle (Saale)

Das Dekanat/Bereich Verfahren ist zu den unten aufgeführten Sprechzeiten erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Erscheinen einen Termin per Telefon oder E-Mail.

Sprechzeiten:Dekanat/Verfahren
Montag08.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag08.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr
Mittwoch08.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr
Freitag– keine Sprechzeit –

Termine aktuelle Promotionsverteidigungen

Eine Übersicht über die Termine von aktuellen Promotionsverteidigungen finden Sie im Terminkalender der Fakultät.

Internationale Graduiertenakademie InGrA

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